Unser Seniorenzentrum Altenoythe „Haus am Pastorenbusch“ ist die beste Alternative für pflegebedürftige Menschen, wenn die Versorgung in den eigenen vier Wänden nicht mehr möglich ist. Hier finden Sie fachlich kompetente und eine Ihrer Person zugewandte Pflege, Betreuung und Behandlung.
Auch Ihre pflegenden Angehörigen fahren mal in den Urlaub oder liegen mit einer Grippe im Bett. Dann bietet sich die Verhinderungspflege in unserem Haus an. Ebenfalls bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Kurzzeitpflege, um nach einem Krankenhausaufenthalt ganz in Ruhe wieder auf die Beine zu kommen.
Stationäre Pflege
STATIONÄRE PFLEGE
Wenn Sie in einem der Pflegegrade 2 bis 5 eingestuft wurden, dann haben Sie Anspruch auf Pflege in unserer Einrichtung. Wir pflegen und betreuen Sie rund um die Uhr. Die pflegebedingten Aufwendungen, einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und medizinische Behandlungspflege werden zum Teil von der Pflegekasse übernommen. Der pflegebedingte Aufwand, der nicht von der Pflegekasse abgegolten wird, ist der sogenannte „Einrichtungseinheitliche Eigenanteil“, der vom Bewohner selbst zu zahlen ist, ebenso wie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten. Wenn Sie Fragen zu Ihren Ansprüchen aus der Pflegeversicherung oder der Sozialhilfe haben, dann sprechen Sie uns gern an. In einem persönlichen Gespräch können wir gemeinsam Ihre individuellen Möglichkeiten ermitteln. Nutzen Sie unsere langjährige Kompetenz!
HAUSEIGENE KUCHENBÄCKEREI
Nicht nur zu Weihnachten zieht der Duft von Selbstgebackenem durch die Wohnküchen. Bei vielen Bewohnern ist das Backen sehr beliebt. Ob Stuten zu Ostern, Erdbeerkuchen im Sommer oder Plätzchen zu Weihnachten: Viele Bewohnerinnen brauchen kein Rezept für den perfekten Teig. Er gelingt einfach, weil es schon immer so gemacht wurde! Und lecker sind die gebackenen Werke allemal. Noch schöner als das gemeinsame Backen ist das gemeinsame Verspeisen der Leckereien. Da kann kaum jemand „nein“ sagen. Und kennen Sie das auch? Besondere Düfte können an ganz bestimmte Situationen oder auch Personen erinnern. So gibt es bei diesen Gelegenheiten manchen Döntjes aus der Vergangenheit zu erzählen.
SELBSTÄNDIGKEIT UND
LEBENSQUALITÄT BEWAHREN
UNSERE HAUSEIGENE KÜCHE
MEINT ES SEHR GUT
Ein Sprichwort sagt „Essen und Trinken hält Leib und Seele zusammen“. In diesem Sinne bereiten wir in unserer hauseigenen Küche die Mahlzeiten frisch für Sie zu, die Sie in freundlicher Umgebung und in Gemeinschaft genießen können. Gesunde und abwechslungsreiche Kost sowie regionale Spezialitäten stehen auf dem Speiseplan. Für jeden Geschmack ist etwas dabei und das Küchenteam freut sich auch auf Ihre Anregungen. Vielleicht gibt es ein Gericht aus Ihrer Kinder- und Jugendzeit, welches Sie mal wieder essen möchten? Oder ein besonderes Essens-Ritual, das Sie mit anderen teilen möchten? Wir sind uns über die Bedeutung einer gesunden und ausgewogenen Ernährung bewusst und haben weitreichende Kenntnisse über spezielle Angebote und Kostformen für Kranke und Pflegebedürftige und natürlich berücksichtigen wir auch Lebensmittelunverträglichkeiten.
WIR KÜMMERN UNS UM IHRE WÄSCHE
KURZZEITPFLEGE/ VERHINDERUNGSPFLEGE
KURZZEITPFLEGE
Sie haben einen Pflegegrad 2 bis 5, die häusliche Pflege kann zeitweise nicht erbracht werden und auch die teilstationäre Pflege reicht nicht aus? Dann haben Sie Anspruch auf Kurzzeitpflege. Ein typisches Beispiel hierfür ist die Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Krankenhausbehandlung. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf acht Wochen im Jahr beschränkt. Bis zu einem Gesamtbetrag von 1.774 Euro im Kalenderjahr übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen, einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Dieser Betrag kann um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege auf insgesamt 3.386 Euro im Kalenderjahr erhöht werden. Im Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Kurzzeitpflege, jedoch kann der sogenannte Entlastungsbetrag von 125 Euro dafür eingesetzt werden.
VERHINDERUNGSPFLEGE
Wenn Sie zu Hause von Ihren Angehörigen gepflegt werden, dann kann es vorkommen, dass diese zeitweise an der Pflege gehindert werden — durch Urlaub oder Krankheit. Dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Verhinderungspflege. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson Sie vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in Ihrer häuslichen Umgebung gepflegt hat und Sie mindestens im Pflegegrad 2 eingestuft wurden. Die Aufwendungen der Pflegekasse können sich auf bis zu 1.612 Euro im Kalenderjahr belaufen. Zusätzlich kann der Betrag erhöht werden um bis zu 887 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege. Da Verhinderungs- und Kurzzeitpflege unterschiedlich miteinander kombiniert werden können und deren Dauer von Fall zu Fall unterschiedlich ist, beraten wir Sie gern individuell über Ihre Ansprüche.